Smart Grid 2.0 das neue Stromnetz
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Allgemeine Informationen
Ab dem 01.01.2024 ist die neue Fassung des §14a in Kraft getreten. Dadurch ergeben sich neue Möglichkeiten und Änderungen im Anschluss einer Wärmepumpe im Einfamilienhaus und Mehrfamilienhaus. In diesem Beitrag wird beschreiben was die Änderungen für sie bedeuten und was wir ihnen als technische Lösung bieten können.
Paradigmenwechsel der Stromerzeugung
- Der erste Ansatz ist der Smart Grid (Intelligentes Stromnetz)
- Durch festgelegte Schaltzustände sind Wärmepumpen für diese Situation bereits vorbereitet
- Wärmepumpen mit der „SG Ready“ Kennzeichnung werden aktuell mit PV-Anlagen verbunden
aber diese Schnittstelle ist immer für den VNB* reserviert gewesen. - Wärmepumpen können durch flexible Steuerung aktiv zur Netzstabilisierung beitragen und
können den akuten Netzausbaubedarf um über 20% reduzieren- Kosteneffiziente Verbraucher
- Einfache technische Umsetzbarkeit und Verfügbarkeit
- Berücksichtigung der „EVU-Sperre“ i.d.R. bei Planung der Anlage (z.B. Pufferspeicher)
- Status quo § 14a EnWG: nur rund 50% der WP-Haushalte machen von vergünstigtem
Tarif basierend auf §14a EnWG Gebrauch (lt. Monitoringbericht BNetzA 2022)- Zusätzliche Kosten durch zweiten Zähler
- „starres“ System
→ Ziel: Verbraucherfreundliches Instrument, welches gleichzeitig zügigen Netzzugang garantiert
VNB=Verteilnetzbetreiber
Dezentrale Flexibilitäten werden in den kommenden Jahren eine systemrelevante Größenordnung erreichen.
Daher ist ihre Einbindung in das digitalisierte Energiesystem der Zukunft unerlässlich!
Sowohl aus Sicht der Verteilnetze als auch des Energiemarktes wird die energiesystemdienliche
Bewirtschaftung von dezentralen Flexibilitäten technisch ermöglicht und über alle Marktrollen koordiniert werden müssen. Hierfür bedarf es angepasster regulatorischer Vorgaben.
Welche Geräte gehören zu den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen?
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen gemäß § 14a EnWG sind folgende Geräte mit einer elektrischen Leistung über 4,2 kW:
- private Ladeeinrichtungen bzw. Wallboxen
- Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie (Batteriespeicher)
- Wärmepumpenheizungen inkl. Zusatz- oder Notheizungen (z. B. Heizstäbe)
- Anlagen zur Raumkühlung (Klimageräte)
Hinweis: Mehrere Wärmepumpen oder Klimageräte an einem Netzanschluss, die in Summe 4,2 kW überschreiten, sind ebenfalls von der Neuregelung des § 14a EnWG betroffen. Maßgeblich für die 4,2 kW-Grenze ist die elektrische Anschlussleistung (nicht die Heizleistung einer Wärmepumpe bzw. nicht die Kühlleistung eines Klimageräts)
Für wen gilt die Neuregelung des § 14a EnWG?
Die Neuregelung gilt verpflichtend für alle Betreiber von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen mit Inbetriebnahme ab dem 01.01.2024.
Für bereits vorhandene steuerbare Verbrauchseinrichtungen gelten Übergangsregelungen oder Bestandsschutz. Das heißt, wenn Sie bereits vor dem 01.01.2024 eine Wärmepumpe, Ladeeinrichtung oder einen Batteriespeicher ohne Steuerung betreiben, bleibt für Sie alles wie gehabt. Sie müssen nicht aktiv werden.
(Steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit einer elektrischen Leistung kleiner 4,2 kW sind generell von der Teilnahme am neuen § 14a EnWG ausgenommen.)
Ich plane die Anschaffung einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung. Was muss ich beachten?
Die Neuregelung betrifft Sie nur, wenn Ihre Anlage nach dem 01.01.2024 errichtet wird und eine Leistung von mindestens 4,2 kW hat.
In diesem Fall haben Sie Anspruch auf reduzierte Netzentgelte nach § 14a EnWG. Diese Reduzierung ist frei wählbar und besteht aus verschiedenen Modulen diese können hier bei der Bundesnetzagentur unter "Reduzierung des Entgeltes" eingesehen werden weiterlesen>>>
Ich plane die Anschaffung mehrerer steuerbarer Verbrauchseinrichtungen. Was muss ich beachten?
Bei mehreren steuerbaren Verbrauchseinheiten ist es so, dass in einer Dimmphase die Teilnehmer mit ihrer Mindestleistung die vorgegebene Dimmgrenze einhalten oder ein Energie Management System zwischen geschaltet werden darf welches die Verteilung und Sperrung einzelner Teilnehmer vornimmt. Dies bedeutet, dass z.B. das E-Auto pausieren muss weil die Wärmepumpe in ihrer Warmwassererzeugung zu viel Strom aufnimmt und wieder starten kann wenn die Wärmepumpe fertig ist. In diesem Fall können sie bei uns auf die Basic Sun+ zurückgreifen. Was diese genau kann und welche Vorteile sich daraus ergeben können sie hier nachlesen>>>
Ich habe auch eine PV-Anlage zu meinen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen. Ist da etwas anders?
Um die Freiheitsgrade der Verbraucher zu erhöhen, können Betreiber von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach den neuen Regelungen lediglich den netzwirksamen Leistungsbezug reduzieren. In diesem technologie offenen Ansatz kann die Leistung mehrerer Anlagen im Haushalt mit Hilfe von Energiemanagementsystemen verrechnet werden. In diesem Fall können sie bei uns auf die Basic Sun+ zurück greifen. Was diese genau kann und welche Vorteile sich daraus ergeben können sie hier nachlesen>>>
Ich habe bereits eine bestehende steuerbare Verbrauchseinrichtung. Was muss ich beachten?
Erstmal nichts. Steuerbare Verbrauchseinrichtungen, die vor dem 01.01.2024 errichtet wurden und bereits in Betrieb sind, haben Bestandsschutz. Lediglich Bestandsanlagen, die bereits heute als steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG angemeldet sind, wie zum Beispiel Wärmepumpen mit speziellem Tarif müssen bis Ende 2028 in das neue 14a-Modell überführt werden. Ob ihre Wärmepumpe schon mit einer Smart Grid Schnittstelle ausgerüstet ist können sie hier nachlesen>>>